Ambulante Zusatzversicherungen
Das Risiko des Besuchs von Ärzten, die keine Kassenzulassung mehr haben oder mehr als die üblich festgelegten Sätze abrechnen möchten wird hier abgesichert. Aktuell bietet nur sehr wenige Anbieter in diesem Segment Versicherungsschutz an.
Ambulante Zusatzversicherungen sind jedoch sehr teuer. So zahlt eine 30-jährige Person in der Regel teilweise weit über 90 € pro Monat.
Die Erstattung des Privatanbieters setzt in der Regel voraus, dass die versicherte Person mit Ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungs- anstelle des Sachleistungsprinzip nach § 13 Abs. 2 SGB V vereinbart hat.
Leistet die gesetzliche Krankenversicherung nicht vor, beispielswiese weil ein Privatarzt ohne Kassenzulassung konsultiert wird, kürzen auch die Privatversicherer ihre Leistungen, teilweise um 15%, teils auch um bis zu 50%.
Die meisten ambulanten Zusatzversicherungen beinhalten meist eine Reihe weitere Leistungsbausteine unter anderem in den Bereichen Heilmittel, Hilfsmittel, Vorsorge, Psychotherapie, die den Schutz der gesetzlichen Kassen aufpeppen sollen.
Folgende Mindeststandards sollten gute ambulante Zusatzversicherungen beinhalten:
- 100% Erstattung, wenn die gesetzliche Krankenkasse vorleistet
- Mindestens 50%-ige Erstattung ohne Vorleistung einer gesetzlichen Krankenkasse
- keine Beschränkung auf Unfälle / bestimmte Krankheiten
- Leistung bis mindestens zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (Faktor 3,5)
- Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht binnen der ersten 3 Jahre
Der Schutz ist sehr teuer. Die Kappung der Leistungen´, sofern die GKV nicht vorleistet, schmerzlich.
Hier können Sie Versicherungsvorschläge zu ambulanten Zusatzversicherungen anfordern.