Krankentagegeldversicherung – Leistungen nur in Deutschland
Der Versicherungsschutz gilt nur in Deutschland (§ 1 Abs. 6 MB/KT). Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt im europäischen Raum wird bei akut auftretenden Erkrankungen /Unfällen Leistung bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus erbracht. Kein Schutz besteht daher generell im außereuropäischen Ausland.
Wenige Anbieter (7 von 26, Stand September 2015, Quelle Levelnine) bieten einen erweiterten Versicherungsschutz.