Krankentagegeldversicherung – nur noch zeitlich begrenzte Leistungen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
§ 15 Abs. 1 a der MB/KT besagt, dass bei Eintritt der Arbeitslosigkeit (Wegfall der Versicherungsfähigkeit) der Krankentagegeldversicherer spätestens nach 3 Monaten seine Leistungspflicht einstellen kann. Einige Anbieter bieten einen verlängerten Leistungszeitraum von beispielsweise 6 Monaten an.