Krankentagegeldversicherungen

Krankenschein

Krankentagegeldversicherungen

Wenn man durch eine Krankheit oder einen Unfall außerstande gesetzt werden, seiner Tätigkeit nachzugehen, steht die Existenz auf dem Spiel. Daher sollte zwingend geprüft werden, ob im Fall unfall- oder krankheitsbedingter Einkommensausfälle über genügend finanziellen Spielraum verfügt wird. Zumindest die festen monatlichen Ausgaben sollten dabei gedeckt sein.

Wir wollen Ihnen helfen herauszufinden, ob Sie richtig versichert sind und wie Sie gegebenenfalls entstehende Lücken optimal schließen können.

Lohnfortzahlung

Angestellte haben zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall, in der Regel für sechs Wochen. Während dieses Zeitraumes sind grundsätzlich keine Einkommenseinbußen hinzunehmen.

Selbstständige und Freiberufler haben naturgemäß keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Lösung Krankenhaustagegeld?
Muss man aufgrund der Krankheit stationär im Krankenhaus behandelt werden, beträgt die Eigenbeteiligung 10,00 € pro Kalendertag, maximal ist sie für 28 Tage zu zahlen. Einerseits ist zu berücksichtigen, dass man eine Haushaltsersparnis hat und zudem selbst bei einem Aufenthalt von über 28 Tagen der maximale finanzielle Schaden für die Zuzahlungen sich auf 280 € beläuft. Ein Schaden, der wirtschaftlich verkraftbar scheint.

Zu berücksichtigen wäre weiterhin der (vergleichsweise hohe) zu zahlende Beitrag für das Krankenhaustagegeldversicherung. So zahlt ein 30-Jähriger für ein Krankenhaustagegeld von 50 € pro Tag einen Monatsbeitrag zwischen 9,10 und 14,10 € (Quelle: Levelnine, Stand November 2016). Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass man eigentlich alle 4-5 Monate für mindestens einen Tag ins Krankenhaus eingewiesen werden muss, damit sich die Sache „lohnt“. Statistisch gesehen ist dies doch vergleichsweise sehr unwahrscheinlich.

Der Abschluss einer gesonderten Krankenhaustagegeldversicherung ist nicht zu empfehlen.

Krankengeld

Im Anschluss an den Lohnfortzahlungszeitraum sollten folgende Konstellationen unterschieden werden:

Gesetzlich Krankenversicherte

Arbeitnehmer und Mitglieder der Künstlersozialkasse haben automatisch Anspruch auf Krankengeld (§§ 44 ff. SGB V). Dieses beträgt 70% vom Bruttoeinkommen, maximal jedoch 90% des Nettoeinkommens, maximal berechnet auf die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (2016: 4.237,50 € monatlich).

Davon abzuziehen sind die hälftigen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Für die Zahlung des Krankengeldes gibt es keine zeitliche Begrenzung. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, ab dem Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit gerechnet. Tritt während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Bei Erkrankung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr (bis zu 10 Tage pro Kind/pro Jahr für jedes Elternteil) wird Krankengeld ebenfalls gezahlt. Für Versicherte, die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld von Beginn dieser Leistungen an. Berufsunfähigkeitsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auf das Krankengeld anerkannt.

Selbstständige und Freiberufler sollten bei der Krankenkasse zwingend den „normalen“ Beitragssatz mit Krankengeld ab der 6. Woche zahlen.

Nutzen Sie den AOK- Krankentagegeldrechner und berechnen Sie Ihren Anspruch!

Privat Krankenversicherte

sollten prüfen, ob bisher ein Tagegeld mitversichert wurde. Die Spielregeln für ein etwaig versichertes Tagegeld sind in den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) und den jeweiligen Tarifbestimmungen geregelt.

Die Höhe des Tagegeldes darf das monatliche Nettoeinkommen (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge) grundsätzlich nicht übersteigen. Das Krankengeld wird in der Regel ebenfalls zeitlich unbefristet gezahlt. Wird jedoch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt, endet die Tagegeldzahlung nach einer Übergangszeit. Bei den meisten Versicherern beträgt diese Übergangszeit drei Monate. Bei Erkrankung eines Kindes wird von den meisten Anbietern kein Tagegeld gezahlt.

Bedarfsermittlung in der Krankentagegeldversicherung

Sie sollten nun überprüfen, ob der ermittelte monatliche Anspruch ausreicht, um Ihre festen Ausgaben (Miete, Auto, Lebensmittel, Versicherungsbeiträge etc.) zu decken.

BeispielEigene Situation
Feste monatliche Ausgaben (Hilfestellung bei der Bedarfsermittlung gibt unser Excel-Rechner)
2.000 €
abzgl.Krankengeld1.000 €
abzgl. sonstige monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen)

100 €

abzgl. Einkommen eines Partners

500 €
gleich Versicherungsbedarf

400 €

Sollte der Betrag nicht ausreichen, empfiehlt es sich, über eine private Krankentagegeldversicherung nachzudenken.

Das Thema Krankengeld sollte nicht isoliert betrachtet werden. Bitte beachten Sie unsere umfangreichen Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit. Prüfen Sie auch hier, ob möglicherweise hier eine (wenn nicht noch größere) Versorgungslücke besteht.

Mindeststandards

Abgeschlossene Versicherungsprodukte sollten bestimmte Mindeststandards erfüllen, ansonsten drohen gravierende Lücken im Versicherungsschutz. Folgende Mindeststandards unterstellen wir dabei in der Krankentagegeldversicherung bei unseren Marktanalysen:

  • Der Versicherungsschutz kann vor Eintritt des Leistungsfalles ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten angepasst werden.
  • Leistung auch bei alkoholbedingten Krankheits- und Unfallfolgen.
  • Leistungen bei ausschließlich schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit (Ausnahme: Während der Mutterschutzfristen).

Darüber hinaus sind vor Abschluss eines Vertrages neben horrenden Beitrags- auch weitere Leistungsunterschiede zu beachten.

Gerne erstellen wir eine individuelle Analyse – hier geht es zur Angebotsanforderung Krankentagegeldversicherung.