Risikoanalysen für private Krankenvollversicherungen und Beihilfetarife
Fordern Sie einen Beitrags- und Leistungsvergleich zur privaten Krankenvoll- oder bei Beamten zur Restkostenversicherung an.
Mindeststandards in der privaten Krankenvollversicherung- PKV
Bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters unterstellen wir einen gewissen Mindeststandard. So bleiben Sie vor unliebsamen Überraschungen im Schadenfall verschont. Dabei berücksichtigen wir die vom Verband der privaten Krankenversicherer und auch vom Bund der Versicherten empfohlenen Standards:
Daraus abgeleitet und ergänzt ergeben sich unsere Mindeststandards:
Es besteht europaweiter Versicherungsschutz. Weltweiter Versicherungsschutz besteht für den vorübergehenden Auslandsaufenthalt für mindestens einen Monat.
Ambulanter Bereich
- Mindeststandards des PKV-Verbandes,
- Psychotherapie im Delegationsverfahren (von Arzt zu Psychotherapeut) ohne besondere Einschränkungen und Selbstbehalte,
- Logopädie & Ergotherapie,
- Verzicht auf Kurortklausel,
- Leistungen über Regelhöchstsätze (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ),
- Verzicht auf Hausarzt- /Primärarztprinzip (sofortiger Facharztbesuch ohne Einschränkungen möglich),
- Keine pauschalen Beschränkungen bei Heilmitteln.
Stationärer Bereich
- Mindestens 2-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung (Wahlleistungen),
- Wahlleistungen nicht auf Unfälle/bestimmte Erkrankungen begrenzt,
- Leistungen über Regelhöchstsätze (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ),
- Stationäre Psychotherapie ohne Genehmigungspflicht
- Stationäre Versorgung in einem Hospiz
Zahnbereich
- Leistungen über Regelhöchstsätze (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) der Gebührenordnung für Zahnärzte (GoZ),
- Summenbegrenzungen in den ersten Jahren entfallen bei einem Unfall.
Krankentagegeld
- Rückfallerkrankungen: Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankungen werden bei der Berechnung der Karenzzeit zusammengerechnet.
- Der Versicherungsschutz kann vor Eintritt des Leistungsfalles ohne Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeiten angepasst werden.
- Verkürzung der Karenzzeit bei Statuswechsel eines Arbeitnehmers ist ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne neue Wartezeiten möglich.
- Leistung auch bei alkoholbedingten Krankheits- und Unfallfolgen.
- Leistungen bei ausschließlich schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit (Ausnahme: Während der Mutterschutzfristen).